In diesem Sonder - INFO der Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommissiom geht es unnter anderem um Änderungen zum 01.01.2023 und zum Oktober 2024. Dieses Änderungen betreffen ausschließlich Mitarbeitende  in der Anlage 33 AVR.

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Hier kann das Sonder -INFO downgeloadet werden

Wer mit sogenannten Brückentage seine Jahresurlaub "verlängern" möchte, schaut bitt auf der linken Seite nach oderklickt hier drauf!

Schon mal frühzeitig  in der Urlaubsplanug 2023 eintragen

 

Alle informationen über den Beschluss der Bundeskommission über für die Mitarbeitende im sogenannte Sozial -und Erzeihungsdienst (SuE) gibt es hier zum Nachlesen.

Bitte klicke auf den Download zum SuE (Mehr Geld

Wichtiger Hinweis:

Der Beschluss der BK wurde durch die Regionalkommission NORD noch nicht verabschiedet. Diese tagt erst am 11. Januar 2023.

Im Kirchlichen Anzeiger vom 19. Dezember 2022ist die neue Grundordnung veröffentlicht  worden und kann damit zum 01 Januar 2022 in Kraft treten.

Wer sich über die neue Grundordnung  informieren möchte, bitte den Link anklicken.

Neue Grundordnung für das Bistum Hildesheim zum 01.01.2023 tritt in Kraft.

 

Eure MAV

Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes für das Bistum Hildesheim zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Damit ist verbunden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung keinen rechtlichen Bewertungen unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre.

Generalvikar Martin Wilk sagt: „Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Dass Menschen im Dienst unserer Kirche aus Sorge um ihren Arbeitsplatz zu einem Versteckspiel aufgrund ihrer privaten Lebensgestaltung gezwungen werden, ist unhaltbar.“ Er sei froh und dankbar, dass mit der Neufassung der Grundordnung diese Haltung auch normativ verankert sei. „Ich bin überzeugt, dass die neue Grundordnung unsere Dienstgemeinschaft in ihrer Vielfalt und Pluralität stärkt und dazu beiträgt, dass wir das Evangelium authentisch bezeugen“, so Wilk.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte am 22. November 2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löste die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die einer Evaluation unterzogen worden war. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.

Quelle

Hinweis:

Die aktuelle  Fassung werden wir auf die Homepage unter de Reiter: Grundordnung  zur Verfügung  stellen, wenn diese veröffentlicht  wurde.