AVR 2027 BLOG
Überleitung aus Anlage 2 in die neue Entgeltordnung der AVR ab 2027 – Auswirkung auf die Zulage aufgrund Wegfall Ortszuschlag Stufe 2 (“Verheiratetenzulage”) und Kinderzulage
I. Zulage aufgrund des Wegfalls des Ortszuschlags Stufe 2 (“Verheiratetenzulage”)
II. Kinderzulage
III. Berücksichtigung bei Leistungsentgelt / Sozialkomponente

Ausführliche Informationen dazu findes Du in Dowbloadbereich unter AVR 2027 (hier)
Seit dem 19. Januar 2026 ist der von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite gemeinsam erarbeitete AVR-Überleitungsrechner nutzbar. Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d bzw. 2e erhalten damit eine Entscheidungshilfe, ob und wann sich ein Wechsel in die neue Entgeltordnung der AVR ab 2027 lohnt. Im Ü-Rechner ist auch die Zuordnungstabelle enthalten, die Auskunft über die zukünftige Entgeltgruppe als Mindesteingruppierung gibt. Neben den Ausnahmen für Mitarbeitende in der Informations- und Kommunikationstechnik (IT) und für Schulhausmeister kann die tatsächliche Entgeltgruppe auch höher sein, wenn sich aus der Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung ergibt.
Beide Seiten waren sich in den Verhandlungen darüber einig, dass die Mindestzuordnung der Zuordnungstabelle zwar in den meisten Fällen zutreffend ist, im Einzelfall jedoch die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entsprechen kann. Einen weiteren Hinweis zur zukünftigen Entgeltgruppe kann die verbindliche Auskunft des Dienstgebers geben, die im Idealfall nicht nur schematisch und ungeprüft die Mindestzuordnung nennt und frühestens ab dem 1. Juni 2026 beantragt werden kann.
Zum Ü-Rechner und zu einer ausführlichen Ausfüllanleitung als PDF gelangt man über die Seiten des Lambertus-Verlages: https://www.lambertus.de/avr-ueberleitungsrechner
Die Neufassung der AVR Caritas treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin erhalten die Mitarbeitenden, die Mitarbeitervertretungen und die Einrichtungsleitungen Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.
Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Unser Tarifwerk AVR ist eine starke verbindende Klammer für alle Beschäftigten in der Caritas. Wir orientieren uns nun noch stärker am TVöD. Damit machen wir die AVR nicht nur zukunftsfest, wir stärken auch die Tariflandschaft in Deutschland insgesamt.“
Stephan Kliem, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite:
„Die Verhandlungen waren sehr konstruktiv und offen. Wir haben hart dafür gekämpft, dass die Mitarbeitenden nicht schlechter gestellt werden. Für die Kolleginnen und Kollegen in der Anlage 2 ist es uns mit dem Modell Überleitung auf Antrag gelungen, dass jede und jeder selbst entscheiden kann. Wer sich in dem neuen System verschlechtern würde, muss nicht wechseln!“
Die zur Caritas gehörenden Einrichtungen, die Mitarbeitervertretungen aber auch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen Zeit, sich zu informieren und auf die anstehenden Veränderungen einzustellen.
Wir wollen, dass alle gut informiert sind und – im Falle der Kolleginnen und Kollegen der alten Anlagen 2, 2d, 2e – für sie richtige und gute Entscheidungen treffen können.
Quelle: www.akmas.de
Das aktuelle akmas. INFO findest Du im Downloadbereich.