Du arbeitest in einer Wohngruppe. Du kennst solche Tage, an denen du zum Dienst kommst und du merkst sofort »Oh je, heute könnte echt was schief gehen?« Vielleicht sind Kolleginnen krank und keine Vertretung ist da? Die Heizung ist ausgefallen? Ein Kind  hat eine schwere Krise? Dir ist klar, die Rahmenbedingungen passen nicht und es könnte für dich sowie die Klient*innen an diesem Tag brenzlig werden. Dann zeige die bestehende Gefahr beim Arbeitgeber an. Dies ist deine Pflicht. Denn nur er kann für Abhilfe so schaffen und du bid aus der Verantwortung.

Deine Mitarbeitervertretung hat dafür ein ein Formular erstellt, dass Du mit einem Textbearbeitungsprogramm am Rechner ausfüllen kannst.

Ganz wichtig für Dich zu wissen:

  • du nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hast, wenn Du die Anzeige beim Dienstger stellst.
  • Der Dienstgeber muss auf deine Anzeige reagieren, dazu ist er vetpflichtet.
  • Für die Bearbeitung gilt eine Frist.
  • Er muss dich darüber informieren, wie er in Zukunft eine Situation wie in der Gefährdungsanzeige beschrieben wurde, vermeiden will. 

Ein wichtiger und  zusätzlicher Hinweis bei der Stellung der Gefährdungsanzeige:

Setze Dich mit deiner Mitarbeitervertretung in Verbindung und stelle der MAV eine Kopie Deiner Anzeige zur Verfügung.

Wende dich an den Ausschuss für Arbeitsschutz. Du findest die Kontaktdaten auf der MAV - Homepage.