Sie befindet sich auf der Homepage der Mitarbeitervertretung in der Kinder -und Jugendhilfe St. Nikolaus in der Kath. Stiftung der Kinder-und Jugendhilfe im Bistum Hildesheim.
(V.l.: Michael, Melanie, Inge und Florian)
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter(innen) gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.
- Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 29) sowie bei ordentlichen (§ 30) und außerordentlichen (§ 31) Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
- Darüber hinaus hat die MAV ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 32) und ein Antragsrecht (§ 37) in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
- Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§ 34), bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 35) und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung (§ 36).
- Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen (§ 38), die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.
- In Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden. Diese arbeiten auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung. Die staatlichen Gerichte sind nicht zuständig.
Wir vertreten mehr als 150 Mitarbeitende von unterschiedlichen Berufsgruppen an unseren Standorten in Braunschweig, Königslutter und Helmstedt zu arbeitsrelevante Angelegenheiten nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
- Nehmen Sie gerne Kontakt zum Vorstand der Mitarbeitervertretung auf.
- Allgemeine Anfragen können Sie gerne über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!senden.
- Nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular.
- Wir bieten Ihnen auch eine offene Sprechstunde in unserem ,MAV - Büro an.
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen weil:
Alle Mitglieder in der MAV unterliegen der Schweigepflicht (MAVO, § 20). Dieses gilt auch nach dem Ausscheiden aus der Mitarbeitervertretung.
Ihre Mitglieder in der Mitarbeitervertretung:
Michael Gardau, Florian Pauli, Inge Grüner und Melanie Zerbe