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Was ist eine sogenannte Gefährdungsanzeige?

Mit einer Gefährdungsanzeige machen Beschäftigte den Dientgeber darauf aufmerksam, dass die von ihnen erwartete Arbeitsleistung in einer konkreten Arbeitssituation gefährdet ist und Schäden zu befürchten sind. Dazu zählen auch Schäden der eigenen Gesundheit. Gestellt werden kann eine Gefährdungsanzeige etwa auch bei Mängeln im Arbeitsschutz.

 Warum sollen Sie eine Gefährdungsanzeige stellen?

Eine Gefährdungsanzeige können Sie selbst oder auch mehrere Kollegen zusammen stellen. Mit der Gefährdungsanzeige übertragen Sie die Verantwortung für eine Gefährdungsasituation für die Sie oder den Ihnen anvertrauten  Kinder und Jugendlichen diese an den Dienstgeber.  Sie können somit  auch mögliche Schadensersatzforderungen. Der Dienstgeber ist verpflichtet den Mangel abzustellen. Es ist Wichtig auch zu schildern, was Sie selbst bereits unternommen haben, um die Situation zu verbessern. In der Anzeige ist zudem ein Hinweis nötig, dass Sie die Verantwortung für Fehler, die aufgrund der Überlastungssituation auftreten, ablehnst, sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung und Kündigung vorsorglich zurückweist.

 Bei wem müssen Sie die Gefährdungsanzeige stellen?

Die Gefährdungsanzeige ist an den Dienstgeber zu stellen. Wir haben ein Musteranschreiben in Word -Datei zum Downloaden bereit gestellt. Diesen können Sie am Rechner ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte denken Sie daran auch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen zu machen und eine Kopie an deine Mitarbeitervertretung weiter zu leiten, damit wir ein "Auge" auf den Sachstand haben können. Zusaätzlich kann auch noch die Fachkradft für Arbeitssicherheit mit ins Boot geholt werden.

 Was passiert nachdem Sie die Gefährdungsanzeige gestellt haben? 

Sie können sich erst einmal zurücklehnen. Jetzt ist der Dienstgeber an der Reihe. Er muss Ihre Gefährdungsanzeige überprüfen und Ihnen mitteilen, wie er zukünftig bei einem erneuten Vorfall vorgehen will oder auch nicht vorgehen will. 

 Müssen Sie mit beruflichen Nachteilen rechnen, wenn Sie eine Gefährdungsanzeige stellen? 

Die Antwort ist ganz klar"Nein" Kein Dienstgeber kann Sie dafür verantwortlich machen, dass Sie ihre Recht als Dienstnehmer ausgeübt haben und dem Dienstgeber über Fehler informiert haben. Ihr Dienstgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Führsorgpflicht. 

 

Hier kann das Formular downgeloadet werden, anschließend am Rechner bearbeitet werden.