Herzlich willkommen. 

Sie befindet  sich auf der Homepage  der Mitarbeitervertretung in der Kinder -und Jugendhilfe  St. Nikolaus  in der Kath. Stiftung  der Kinder-und Jugendhilfe  im Bistum  Hildesheim.

SG1079052

(V.l.: Michael,  Melanie,  Inge und Florian)

In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter(innen) gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.  

Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 29) sowie bei ordentlichen (§ 30) und außerordentlichen (§ 31) Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.

Darüber hinaus hat die MAVein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 32) und ein Antragsrecht (§ 37) in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.

Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§ 34), bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 35) und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung (§ 36).

Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen (§ 38), die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.

In Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden. Diese arbeiten auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung. Die staatlichen Gerichte sind nicht zuständig.

Wir vertreten nehr als 150 Mitarbeitende in unterschiedlichen Berufsgruppen an unseren Standorten Braunschweig, Königslutter  und Helmstedt in arbeitsrelevante Angelegenheiten nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Nehmen  Sie gerne zu uns Kontakt zum Vorstand der Mitarbeitervertretung auf oder auch gerne über das Kontaktformular. Wir helfen und unterstützen Sie. 

Die Mitglieder in der MAV unterliegen  der Schweigepflicht  ( MAVO, § 20). Dieses gilt auch nach dem Ausscheiden aus der Mitarbeitervertretung.

Ihre Mitglieder in der Mitarbeitervertretung:

Michael Gardau, Florian  Pauli, Inge Grüner und Melanie  Hoppmann