Die Anlage 2 gilt für folgende Mitarbeitende in den Berufsgruppen:
- Mitarbeitende in der Verwaltung
- Mitarbeitende für den Technischen
- Hauswirtschaftskräfte
- Mitarbeitende für den Fachdienst Psychologie / Psychologen
- Mitarbeitende für den Fachdienst Schule / Lehrkräfte