Die Anlage 2 gilt für folgende Mitarbeitende in den Berufsgruppen:

  • Mitarbeitende in der Verwaltung
  • Mitarbeitende für den Technischen 
  • Hauswirtschaftskräfte
  • Mitarbeitende für den Fachdienst Psychologie / Psychologen
  • Mitarbeitende für den Fachdienst Schule / Lehrkräfte