Die Bundeskommission hat am 9. Oktober 2025 eine Neufassung der AVR Caritas beschlossen, die ab 1. Januar 2027 grundsätzlich für alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Caritas gilt.

  • Für Mitarbeitende, deren Dienstverhältnisse schon vor dem 1. Januar 2027 bestanden haben und die in den Anlagen 2, 2d, 2e AVR Caritas eingruppiert sind, gelten die AVR Caritas 2027 ebenfalls.Für diese Mitarbeitenden gilt (solange ihre Dienstverhältnisse unverändert fortbestehen) jedoch nicht automatisch auch die Entgeltordnung (EGO) der AVR Caritas 2027. Sie können einen „Antrag auf Überleitung“ stellen, um in die EGO der AVR Caritas 2027 eingruppiert zu werden. Stellen sie keinen Antrag und verändern sich ihre Tätigkeiten nicht, verbleiben sie in den bisherigen AVR-Eingruppierungsregelungen, § 59 Abs. 2 AVR Caritas 2027.
  • Als unterstützendes Werkzeug für diese Entscheidung stellen die beiden Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission einen Überleitungsrechner bereit, mit dem die Entwicklung der tariflichen Vergütung in beiden Vergütungssystemen simuliert werden kann.
  • Der Überleitungsrechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Berechnung liegen jeweils die aktuell gültigen Vergütungswerte der AVR Caritas zugrunde. Die bereitgestellten Informationen und Ergebnisse basieren auf den vom Nutzer eingegebenen Daten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse wird keine Haftung übernommen. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder ein Anspruch gegenüber dem Betreiber des Rechners besteht nicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.“
  • Hier geht es zum Überleitungsrechner
  • Hinweis zum Überleitungsrechner

Änderung für Mitarbeitende außerhalb der Anlagen 31 bis 33

Für Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d, 2e erhöhen sich die Zulagen für ständige Wechselschichtarbeit

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 200 bzw. 120 Euro (zuvor 102,26 bzw. 61,36 Euro)

sowie die Zulagen für ständige Schichtarbeit

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 100 bzw. 77,77 Euro (zuvor 46,02 bzw. 35,79 Euro)

Weitere dynamische Vergütungsbestandteile (z.B. Kinderzulage, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld – auch das Urlaubsgeld für Auszubildende) erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

Quelle: www.akmas.de

 

Am Mittwoch, den 2. April 2025, tagt die "Arbeitsgemeinschaft Tarif der Regionalkommission Nord" ( AG Tarif RK Nord). Auf der Agenda wird der Tagesordnungspunkt 4stehen- Dieser wird sich mit der  "Anlage 2 Prozess und der aktuelle Sachstand" u.a. befassen.. Wir werden euch zeitnah über  das Ergebnis informieren.

 

Eure MAV

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat ihre Forderungen für die Tarifrunde 2025 beschlossen und sich damit den Forderungen der Gewerkschaft ver.di für ihre Tarifrunde im Öffentlichen Dienst angeschlossen.

Die über 700.000 Mitarbeitenden der zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste sollen in einem Gesamtvolumen von acht Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge erhalten. Die Vergütung für die rund 49.000 Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten soll um 200 Euro steigen.

Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Unser Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entgelte. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und die Mitarbeitenden der Caritas dürfen nicht von der Reallohnentwicklung und der dringend gebotenen Verbesserung der Arbeitsbedingungen abgekoppelt werden.“

Die Forderungen im Überblick:

  • Gesamtvolumen von 8 Prozent mehr Geld
  • Mindestens aber 350 Euro monatlich für Entgelt und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten
  • Steigerung der Ausbildungsvergütungen und Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro
  • Drei zusätzliche freie Tage für den Ausgleich zunehmender Arbeitsbelastung
  • Ein „Meine-Zeit-Konto“, über das die Mitarbeitenden selbst verfügen können
  • Neue Regelung zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Mitarbeitende in besonders belastenden Berufen
  • Bezahlte Pause bei Wechselschicht für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung und Eingruppierung in Erfahrungsstufe 2

In der Tarifrunde 2025 der Caritas verhandelt die Mitarbeiterseite für fast alle Beschäftigtengruppen. Hiervon nicht betroffen sind Ärztinnen und Ärzte, für die in einer getrennten Tarifrunde verhandelt wird, sowie Lehrkräfte, deren Vergütung sich an den Tarifen der Länder orientiert.

QUELLE: wwww.akmas.de

 

Reformprozess Anlage 2 geht weiter!

Aktueller Stand zur Umsetzung des sogenannten. Anlage 2-Prozesses:

Die beiden Seiten der AK haben sich zu Beginn des Jahres 2017 darauf verständigt, auch die Tätigkeiten in der Anlage 2 AVR in neue Tarifstrukturen zu überführen. Im Jahr 2017 begannen zunächst umfangreiche seitige Beratungen, die bis Ende 2018 andauerten. Anfang 2019 wurden dann gemeinsame Beratungen aufgenommen. Wegen der grundsätzlich unvereinbaren Positionen der beiden Seiten wurden die Beratungen im Herbst 2019 abgebrochen. Dann kam Corona…

Im Dezember 2021 beauftragte dann die Bundeskommission eine paritätisch besetzte Verhandlungsgruppe damit, die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Diese hatte bereits ab Oktober 2021 Vorverhandlungen geführt und einen Fahrplan für die Verhandlungen erarbeitet. Allerdings wurde ebenfalls vereinbart, dass die Verhandlungen zur Anlage 2 immer dann unterbrochen werden, wenn aktuelle Tarifverhandlungen geführt werden.

Die Verhandlungsgruppe tagte dann bis Anfang Juni 2022 in monatlichen Treffen. Danach wurden die Verhandlungen vereinbarungsgemäß bis Ende 2022 unterbrochen, weil die Tarifverhandlungen zur Tarifrunde Ärzte und zur Aufwertungsrunde Sozial- und Erziehungsdienst anstanden.

Mit Beginn des Jahres 2023 hat die Verhandlungsgruppe die Verhandlungen wiederaufgenommen und bis Februar 2024 weitere Verhandlungstermine vereinbart.

Bitte beachten Sie hierzu auch die gemeinsame Erklärung der beiden Seiten vom 16. Dezember 2021.

QUELLE