Die Dienstgeber haben am Freitag als Erwiderung auf unsere Forderungen endlich ein „Angebot“ vorgelegt. Mit diesem Antrag werden sie am 19. März 26 in der Sitzung der Bundeskommission aufschlagen. Ohne Worte.

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Hoffen wir, dass es am 19.03.2026  ein bessere Ergebnis geben wird.

 

Unsere Geduld ist am Ende – Druck wächst
Von der Dienstgeberseite liegt weiterhin kein eigenes Angebot zu zentralen
Verbesserungen vor. Wichtige Regelungen, die im öffentlichen Dienst längst
umgesetzt wurden, bleiben damit für hunderttausende Caritas-Mitarbeitende
weiterhin offen:
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Hier gebt es das aktuelle tarif info zum downloaden

 

Die erste Sitzung der neuen Amtszeit liegt hinter uns. Die Regionalkommission Nord hat sich für die nächsten vier Jahre konstituiert. 

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In der Ausgabe für Dezember 2025 gibt es u. a. wichtige Informationen über die Überleitung in die neue Struktur der AVR 2027 und der damit verbundenden Auskunftspflicht durch den Dienstgeber zur neuen Eingruppierung. Die Auskunftspflicht erfolgt nur auf Antrag durch den Mitarbeiter/der Mitarbeiterin beim Dienstgeber.

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 Hier geht es zum Downloaden

Die AVR der Caritas erhalten eine neue, an dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnte Struktur. Das hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 9. Oktober 2025 in Fulda beschlossen.

Die Neufassung der AVR Caritas treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin erhalten die Mitarbeitenden, die Mitarbeitervertretungen und die Einrichtungsleitungen Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.

Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Unser Tarifwerk AVR ist eine starke verbindende Klammer für alle Beschäftigten in der Caritas. Wir orientieren uns nun noch stärker am TVöD. Damit machen wir die AVR nicht nur zukunftsfest, wir stärken auch die Tariflandschaft in Deutschland insgesamt.“

Stephan Kliem, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite:

„Die Verhandlungen waren sehr konstruktiv und offen. Wir haben hart dafür gekämpft, dass die Mitarbeitenden nicht schlechter gestellt werden. Für die Kolleginnen und Kollegen in der Anlage 2 ist es uns mit dem Modell Überleitung auf Antrag gelungen, dass jede und jeder selbst entscheiden kann. Wer sich in dem neuen System verschlechtern würde, muss nicht wechseln!“

Die zur Caritas gehörenden Einrichtungen, die Mitarbeitervertretungen aber auch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen Zeit, sich zu informieren und auf die anstehenden Veränderungen einzustellen.

Wir wollen, dass alle gut informiert sind und – im Falle der Kolleginnen und Kollegen der alten Anlagen 2, 2d, 2e – für sie richtige und gute Entscheidungen treffen können.

Das aktuelle akmas INFO findest Du hier zum Downloaden .

Quelle