Wir laden zur offener Sprechstunde ein:

Am Dienstag, 1.Oktober  von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im MAV -  Büro

Krank am Umwandlungstag – was nun?
Mitarbeitende des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage 33), die eine SuE-Zulage erhalten, haben seit 2022 die Möglichkeit, diese in bis zu zwei zusätzliche freie Tage
umzuwandeln, sogenannte Umwandlungstage. Die SuE-Zulage wird dann um einen entsprechenden Betrag gekürzt. Wir wollen in dieser Sonder-Info klären, ob genehmigte Umwandlungstage verfallen
können, wenn Mitarbeitende an den geplanten Tagen erkranken.

Umwandlungstage Anlage 33

 

Hier das Ak - INFO zum Thema als Download

In der ak-mas INFO Ausgabe für den Monat September geht es die neue Stufenlaufzeit im Sozial- und Erziehungsdienst. Hier  die Erinnerung: Neue Stufenlaufzeiten und Wegfall der
Stufensperrung ab 1. Oktober 2024. Wir stellen die aktuelle Ausagbe auch gerne als Download zu Verfügung.

 

Ausgabe september 2024

 

 Die aktuelle Ausgabe zur Stufenlaufzeitänderung für Mitarbeitende nach Anlage 33 der AVR

 

Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass die Mitarbeitervertretung ein eigenes MAV - Büro hat. Nur 10 Minuten zu Fuß kannst du uns nun gerne bsuchen kommen.

Die Adresse: Wiedweg 2, 38120 Braunschweig.

Wir bieten zurzeit vereinzelt in noch unregelmäßigen  Abständen offene Sprechstunden an. Weiterhin  können Sie einen Termin bei der MAV über die Mailadrese: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. vereinbaren.

Route vom haupthaus zum MAv Büro

 Termin für offener Sprechstunde:

1.Oktober, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im MAV - Büro. (Siehe Wegbeschreibung)

Wir freuen uns auf Deinen / Ihren Besuch

Geltendmachung der Inflationsprämie für Personen, welche sich am Stichtag der Auszahlung in Elternzeit befanden.

Das Arbeitsgericht in Essen  hat festgestellt dass die Nichtzahlung der Inflationsausgleichsprämie an Personen in Elternzeit ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Demnach muss in diesen Fällen das Geld nachgezahlt werden.

Allerdings handelt es sich nur um ein Urteil erster Instanz. Um der Verjährung vorzubeugen sollte man aber den Antrag schriftlich stellen.

Dazu gibt es ein Musteranschreiben. Dieses wird als Word- Datei zum Downloaden  zur Verfügung  gestellt. Dieses muss mit persönlichen  Daten ausgefüllt  werden und  wird  an den Dienstgeber  gesendet.

Das Musteranschreiben gibt es hier

HINWEIS:

Geplant ist allein betroffenen Mitarbeitende über den Sachverhalt un einem persönlichen  Anschreiben zu informieren. 

Nichtzahlung der Inflationsausgleichsprämie für Personen in Elternzeit nach LAG Düsseldorf doch zulässig. Änderung des Urteils durch Revision bleibt aber möglich. Für diesen Fall empfehlen wir weiterhin den Muster-Antrag auf Zahlung zu stellen.