Aus unserem Bistum Hildesheim
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Wir laden zur offener Sprechstunde ein:
Am Dienstag, 1.Oktober von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im MAV - Büro
- Geschrieben von Super User
Krank am Umwandlungstag – was nun?
Mitarbeitende des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage 33), die eine SuE-Zulage erhalten, haben seit 2022 die Möglichkeit, diese in bis zu zwei zusätzliche freie Tage
umzuwandeln, sogenannte Umwandlungstage. Die SuE-Zulage wird dann um einen entsprechenden Betrag gekürzt. Wir wollen in dieser Sonder-Info klären, ob genehmigte Umwandlungstage verfallen
können, wenn Mitarbeitende an den geplanten Tagen erkranken.
- Geschrieben von Super User
In der ak-mas INFO Ausgabe für den Monat September geht es die neue Stufenlaufzeit im Sozial- und Erziehungsdienst. Hier die Erinnerung: Neue Stufenlaufzeiten und Wegfall der
Stufensperrung ab 1. Oktober 2024. Wir stellen die aktuelle Ausagbe auch gerne als Download zu Verfügung.
Die aktuelle Ausgabe zur Stufenlaufzeitänderung für Mitarbeitende nach Anlage 33 der AVR
- Geschrieben von Super User
Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass die Mitarbeitervertretung ein eigenes MAV - Büro hat. Nur 10 Minuten zu Fuß kannst du uns nun gerne bsuchen kommen.
Die Adresse: Wiedweg 2, 38120 Braunschweig.
Wir bieten zurzeit vereinzelt in noch unregelmäßigen Abständen offene Sprechstunden an. Weiterhin können Sie einen Termin bei der MAV über die Mailadrese: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. vereinbaren.
Termin für offener Sprechstunde:
1.Oktober, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im MAV - Büro. (Siehe Wegbeschreibung)
Wir freuen uns auf Deinen / Ihren Besuch
- Geschrieben von Super User
Geltendmachung der Inflationsprämie für Personen, welche sich am Stichtag der Auszahlung in Elternzeit befanden.
Das Arbeitsgericht in Essen hat festgestellt dass die Nichtzahlung der Inflationsausgleichsprämie an Personen in Elternzeit ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Demnach muss in diesen Fällen das Geld nachgezahlt werden.
Allerdings handelt es sich nur um ein Urteil erster Instanz. Um der Verjährung vorzubeugen sollte man aber den Antrag schriftlich stellen.
Dazu gibt es ein Musteranschreiben. Dieses wird als Word- Datei zum Downloaden zur Verfügung gestellt. Dieses muss mit persönlichen Daten ausgefüllt werden und wird an den Dienstgeber gesendet.
Das Musteranschreiben gibt es hier
HINWEIS:
Geplant ist allein betroffenen Mitarbeitende über den Sachverhalt un einem persönlichen Anschreiben zu informieren.
Nichtzahlung der Inflationsausgleichsprämie für Personen in Elternzeit nach LAG Düsseldorf doch zulässig. Änderung des Urteils durch Revision bleibt aber möglich. Für diesen Fall empfehlen wir weiterhin den Muster-Antrag auf Zahlung zu stellen.
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