Änderung in der AVR Anlage 33

Die Zulagen für Wechselschichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 200 Euro monatlich
    (zuvor 155 Euro)
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,18 Euro pro Stunde (zuvor 0,93 Euro)

…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Krankenhäusern und weiteren vergleichbaren Einrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,49 Euro pro Stunde

…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,47 Euro pro Stunde

Die Zulagen für Schichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 100 Euro monatlich
    (zuvor 40 Euro)
  • bei nicht ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 0,59 Euro pro Stunde (zuvor 0,24 Euro)

* Ab dem 1. Januar 2027 nehmen diese Zulagen an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Ferner erhöhen sich die Garantiebeträge bei Höhergruppierung

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent und
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.