Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes für das Bistum Hildesheim zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Damit ist verbunden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung keinen rechtlichen Bewertungen unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre.
Generalvikar Martin Wilk sagt: „Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Dass Menschen im Dienst unserer Kirche aus Sorge um ihren Arbeitsplatz zu einem Versteckspiel aufgrund ihrer privaten Lebensgestaltung gezwungen werden, ist unhaltbar.“ Er sei froh und dankbar, dass mit der Neufassung der Grundordnung diese Haltung auch normativ verankert sei. „Ich bin überzeugt, dass die neue Grundordnung unsere Dienstgemeinschaft in ihrer Vielfalt und Pluralität stärkt und dazu beiträgt, dass wir das Evangelium authentisch bezeugen“, so Wilk.
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte am 22. November 2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löste die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die einer Evaluation unterzogen worden war. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
Hinweis:
Die aktuelle Fassung werden wir auf die Homepage unter de Reiter: Grundordnung zur Verfügung stellen, wenn diese veröffentlicht wurde.