Geltendmachung der Inflationsprämie für Personen, welche sich am Stichtag der Auszahlung in Elternzeit befanden.
Das Arbeitsgericht in Essen hat festgestellt dass die Nichtzahlung der Inflationsausgleichsprämie an Personen in Elternzeit ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Demnach muss in diesen Fällen das Geld nachgezahlt werden.
Allerdings handelt es sich nur um ein Urteil erster Instanz. Um der Verjährung vorzubeugen sollte man aber den Antrag schriftlich stellen.
Dazu gibt es ein Musteranschreiben. Dieses wird als Word- Datei zum Downloaden zur Verfügung gestellt. Dieses muss mit persönlichen Daten ausgefüllt werden und wird an den Dienstgeber gesendet.
Das Musteranschreiben gibt es hier
HINWEIS:
Geplant ist allein betroffenen Mitarbeitende über den Sachverhalt un einem persönlichen Anschreiben zu informieren.
Nichtzahlung der Inflationsausgleichsprämie für Personen in Elternzeit nach LAG Düsseldorf doch zulässig. Änderung des Urteils durch Revision bleibt aber möglich. Für diesen Fall empfehlen wir weiterhin den Muster-Antrag auf Zahlung zu stellen.