Aus unserem Bistum Hildesheim
- Geschrieben von Super User
Die Teilnahme an der Mitarbeiterversammlung ist Dienstzeit. Mitarbeitende, die ausschließlich zur Mitarbeiterversammlung erscheinen, können die Fahrtkosten beim Dienstgeber erstattet bekommen.
Wir bitten dich aus organisatorischen Gründen um eine verbindliche Anmeldung. bis zum 10. Februar 2023 mit deinem Nennung deines Namens und deines Arbeitsplates Bitte dazu ausschließlich diese Mailadresse nutzen:
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Wir freuen uns auf deine Teilnahme.
Deine Mitarbeitervertretung
St. Nikolaus
- Geschrieben von Super User
Der Tätigkeitsbericht der MAV zur Mitarbeiterversammlung 2023 liegt nun vor, kann hier gelesen werden oder auch dieser Stelle als PDF Datei downgeloadet werden.
Tätigkeitsbericht für den Zeitraum April 2022 bis Februar 2023
MAV-Wahlen 2022:
Im April 2022 endete die Legislaturperiode von Michael Gardau (Wohngruppe Grün) und Florian Pauli (Außenwohngruppe Königslutter). Seit 2018 waren sie die zwei konstant verbliebenen MAV-Mitglieder, nachdem in den Jahren zuvor erst Stefanie Bude und Dennis Pohl, sowie nach der Neuwahl in 2019 Simone Düfer und Thomas Demuth ihre MAV-Tätigkeiten beendet hatten.
St. Nikolaus hat nun seit der konstituierenden Sitzung am 06.05.2022 eine neue Mitarbeitervertretung. Neben den „alten“ MAV-Mitgliedern Michael Gardau und Florian Pauli wurden Inge Grüner (Wohngruppe Gelb), Melanie Hoppmann (Jugendwerkstatt Holzwurm) und Michael Thiele (Verwaltung IT) in die Mitarbeitervertretung gewählt. Während der Sitzung wählten die neuen MitgliederInnen aus ihren Reihen Michael Gardau als Vorsitzenden, sowie Michael Thiele als seinen Stellvertreter.
Vorstandssitzungen:
Die Vorstandssitzungen der MAV finden monatlich statt. Wir treffen uns hauptsächlich in Braunschweig, um die Nähe zur Einrichtungsleitung und Verwaltung für schnelle Rückfragen und Absprachen zu nutzen. Da wir aber ein MAV-Mitglied aus Helmstedt haben, sind auch Sitzungen in den Räumlichkeiten vor Ort geplant.
Aus Fünf wurden Vier:
Mit dem Ausscheiden von Michael Thiele aus der MAV am 30.06.2022 haben die MAV-MitgliederInnen, wie in den Vorjahren, Florian Pauli zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Gründung einer Gesamt-MAV:
Ebenfalls am 30.06.2022 haben sich die Mitarbeitervertretungen der sieben Einrichtungen der Jugendhilfe in Braunschweig getroffen, um eine Gesamtmitarbeitervertretung zu begründen und per Beschluss zu installieren. Im Verlauf der sehr harmonischen und produktiv verlaufenden Sitzung wurden Michael Büttner (MAV St. Ansgar) als Sprecher der neuen Gesamt-MAV und Florian Pauli als sein Stellvertreter gewählt.
Die neu begründete Gesamtmitarbeitervertretung gibt den MAVen innerhalb der Stiftung Jugendhilfe die Möglichkeit sich schneller übergeordnet austauschen zu können und vom Fachwissen anderer Mitarbeitervertretungen zu profitieren. Im Gegensatz zu einer „gemeinsamen Mitarbeitervertretung“ wird sie die MAV der Einrichtung allerdings nicht ersetzen, so dass ihr uns weiterhin vor Ort ansprechen könnt.
Beratungsgespräche:
Seit Mai 2022 konnten wir viele Mitarbeitende im persönlichen Gespräch, Telefonat oder per E-Mail bei Fragen rund um ihre Tätigkeit bei St. Nikolaus beraten. Der Vielfalt der Anliegen sind hier keine Grenzen gesetzt:
Ob arbeitsrechtliche Beratung, Nachfragen zu AVR-Abschlüssen, Fristen, Formulare, Änderungen oder auch persönliche Anliegen – wir sind weiterhin bemüht mit unserem eigenen Wissen Auskunft zu geben. Sollten wir in speziellen Fällen an die Grenzen der eigenen Auskunftsfähigkeit stoßen, besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit die Rechtsberatung der DiAG in Anspruch zu nehmen, wovon wir regelmäßig Gebrauch machen.
Ausschusstreffen der MAVen für den Bereich“ Heime und Werkstätten“
Die Ausschusssitzungen für den Bereich „Heime und Werkstätten“ fanden im vergangenen Jahr noch zum Großteil per Video-Konferenz statt.
Mitarbeiterversammlung 2022 bzw. 2023:
Für Ende 2022 war ursprünglich eine Mitarbeiterversammlung geplant. Auf Grund der schwer einzuschätzenden Entwicklung im Bereich der Corona-Verordnungen zu erwartenden Begegnungseinschränkungen, haben wir den Termin auf 2023 verschoben.
Die Versammlung wird nun am 16.02.2023 ab 9:00 Uhr in Braunschweig stattfinden.
Delegiertenversammlung 2023:
Die Delegiertenversammlung der DiAG wird am 27.02.2023 in Hannover stattfinden. Da es sich um eine Veranstaltung mit Vorstandwahlen handeln wird, werden wir als Vertreter aus Braunschweig geschlossen teilnehmen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sie und ihr auch auf unserer Homepage: www.nikolausmav.de
Neuerungen seit Februar 2023:
Seit Februar 2023 haben wir die Vertretung des Vorsitzenden der MAV neu strukturiert, um der Einrichtungsleitung und dem Dienstgeber eine verlässliche AnsprechpartnerIn anzubieten. Die MAV-Mitgliederinnen Inge Grüner und Melanie Hoppmann wurden einstimmig zur 2. Und 3. Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Darüber hinaus wurde mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit der neue Ausschuss „Arbeitssicherheit“ begründet, dem nun Inge Grüner und Florian Pauli angehören.
Zum Schluss:
Wir blicken mit Spannung auf all das, was sich 2023 in der Stiftungslandschaft verändern wird. Sollten Sie und ihr Fragen haben, bei denen wir weiterhelfen können, freuen wir uns sehr über eine Nachricht an:
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Wir freuen uns darauf, Sie und euch Alle am 16.02.2023 in Braunschweig begrüßen zu dürfen.
Tätigkeitsbericht zur Mitarbeiterversammlung 2023
- Geschrieben von Super User
De Vorläufige Tagesordnung zur Mitarbeiterversammlung 2023
Wir haben die Einladung mit der vorläufign Tagesordnung als PDF zum Downloaden auf unsere Homepage gestellt:
- Geschrieben von Super User
Wir möchten dich über die Aufgaben einer Mitarbeiterversammlung informieren und haben dazu die Texte aus der Mitarbeitervertretungsordnung ( MAVO) an dieser Stelle veröffentlicht.
III. Die Mitarbeiterversammlung
§ 21 Einberufung der Mitarbeiterversammlung
(1) 1Die Mitarbeiterversammlung (§ 4) ist nicht öffentlich. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung einberufen und geleitet. Die Einladung hat unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Termin durch Aushang oder in sonst geeigneter Weise, die den Teilnehmern der Mitarbeiterversammlung die Möglichkeit der Kenntnisnahme gibt, zu erfolgen.
(2) Die Mitarbeiterversammlung hat mindestens einmal im Jahr stattzufinden. Auf ihr hat die oder der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
(3) Auf Verlangen von einem Drittel der Wahlberechtigten hat die oder der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung die Mitarbeiterversammlung unter Angabe derTagesordnung innerhalb von zwei Wochen einzuberufen. Das gleiche gilt, wenn
der Dienstgeber aus besonderem Grund die Einberufung verlangt. In diesem Fall ist in der Tagesordnung der Grund anzugeben. An dieser Versammlung nimmt der Dienstgeber teil.
(4) Jährlich findet eine Mitarbeiterversammlung während der Arbeitszeit statt, sofern nicht dienstliche Gründe eine andere Regelung erfordern. Die Zeit der Teilnahme an dieser Mitarbeiterversammlung und die zusätzliche Wegezeit sind wie Arbeitszeit zu vergüten, auch wenn die Mitarbeiterversammlung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. 3Notwendige Fahrtkosten für jährlich höchstens zwei Mitarbeiterversammlungen sowie für die auf Verlangen des Dienstgebers einberufene Mitarbeiterversammlung (Abs. 3) werden von dem Dienstgeber nach den bei ihm geltenden Regelungen erstattet.
§ 22 Aufgaben und Verfahren der Mitarbeiterversammlung:
(1) Die Mitarbeiterversammlung befasst sich mit allen Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit der Mitarbeitervertretung gehören. In diesem Rahmen ist die Mitarbeitervertretung der Mitarbeiterversammlung berichtspflichtig. Sie kann der Mitarbeitervertretung Anträge unterbreiten und zu den Beschlüssen der Mitarbeitervertretung Stellung nehmen.
(2) Spricht mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten in einer Mitarbeiterversammlung der Mitarbeitervertretung das Misstrauen aus, so findet eine Neuwahl statt (§13 Abs. 3 Nr. 5).
(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitarbeiterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliede beschlussfähig. Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit aller anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anträge
der Mitarbeiterversammlung gelten bei Stimmengleichheit als abgelehnt.
(4) Anträge und Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten und von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer der Mitarbeitervertretung zu unterzeichnen. 2Der Niederschrift soll eine Anwesenheitsliste beigefügt werden. Bei Teilversammlungen (§ 4 Satz 2) und im Falle des Abs. 2 ist eine Anwesenheitsliste beizufügen.
Hinweis zur Stellung von Anträgen an die Mitarbeiterversammlung:
Anträge müssen in Schriftform der Mitarbeitervertretung bis einschließlich 10. Februar 2023 vorliegen. Spätere eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Geschrieben von Super User
Wir laden Dich ganz herzlich zur Mitarbeiterversammlung 2023 ein und freuen uns dich persönlich begrüßen zu können.
Wann findet die Mitarbeiterversammlung statt?
Am 16. Februar 2023 von 09:00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr
Ort der Mitarbeiterversammlung 2023?
Kinder -und Jugendhilfe St. Nikolaus
Mehrzweckraum
Elbestraße 34
38120 Braunschweig
Bitte melde Dich verbindlich zur Mitarbeiterversammlung hier an.
Deine Mitarbeitervertretung
St. Nikolaus