Am Donnerstag, den 20. Oktober 2022, hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Fulda Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.

  • Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) in Höhe von 130 bzw. 180 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten je nach Entgeltgruppe eine Einmalzahlung von 910 bzw. 1.240 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Praxisanleiter eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten eine Einmalzahlung von 490 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2023 steigt die Wohnzulage auf 50 bzw. 100 Euro, und die Werkstattzulage auf 65 Euro pro Monat. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten je nach Tätigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 135 bis 270 Euro.
  • Zur Entlastung erhalten alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Ab dem Jahr 2024 besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

Mit diesem Beschluss zur Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst werden Teile der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst auch für die Caritas übernommen. In einem späteren, zweiten Beschluss sollen die weiteren Inhalte der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst übernommen werden.

Quelle:www.akmas.de