Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses;
- Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
- Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
- Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
- Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
- Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
- Einrichtungsleitung
- Sicherheitsbeauftragte /Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Ehrenamtlicher Sicherheitsbeauftragter
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung
- Schwerbehindertenverttretung