Was versteht man unter einem Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss gehört zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Der Ausschuss organisiert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz Beteiligten, insbesondere die mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und von Betriebsärztinnen / Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit untereinander.
 
Über jwswSitzung wird ein Protokoll gefertigt.
 

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses;

  • Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
  • Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
  • Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe

 

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Mitglieder des Ausschusses:
 
  • Einrichtungsleitung
  • Sicherheitsbeauftragte /Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Ehrenamtlicher Sicherheitsbeauftragter
  • Mitglieder der Mitarbeitervertretung:

       Inge Grüner, melanie Zerbe und Michael Gardau

  • Schwerbehindertenverttretung
 
Termine 2025:
 
(werden nach Bekantgabe hier vröffentlicht)