Was ist eine sogenannte Gefährdungsanzeige?
Mit einer Gefährdungsanzeige machen Beschäftigte den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass die von ihnen erwartete Arbeitsleistung in einer konkreten Arbeitssituation gefährdet ist und Schäden zu befürchten sind. Dazu zählen auch Schäden der eigenen Gesundheit. Gestellt werden kann eine Gefährdungsanzeige etwa auch bei Mängeln im Arbeitsschutz.
Warum soll ich eine Gefährdungsanzeige stellen?
Eine Gefährdungsanzeige kannst Du selbst oder auch mehrere Kollegen zusammen stellen. Mit der Gefährdungsanzeige überträgst Du die Verantwortung für eine Gefährdungsasituation für dich oder den dir anvertrauten Kinder und Jugendlichen diese an den Dienstgeber. Du entgehst somit auch mögliche Schadensersatzforderungen. Dieser ist verpflichtet den Mangel abzustellen. Es ist Wichtig auch zu schildern, was Du selbst bereits unternommen hast, um die Situation zu verbessern In der Anzeige ist zudem ein Hinweis nötig, dass der Du die Verantwortung für Fehler, die aufgrund der Überlastungssituation auftreten, ablehnts sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung und Kündigung vorsorglich zurückweist
Bei wem muss ich die Gefährdungsanzeige stellen?
Die Gefährdungsanzeige ist an den Dienstgeber zu stellen. Wir haben ein Musteranschreiben in Word -Datei zum Downloaden bereit gestellt. Diesen kannst du am Rechner ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte denke daran auch eine Kopie für deine Unterlagen zu machen und eine Kopie an deine Mitarbeitervertretung weiter zu leiten, damit wir ein "Auge" auf den Sachstand haben können. Zusaätzlich kann auch noch die Fachkradft für Arbeitssicherheit mit ins Boot geholt werden.
Was passiert nachdem ich die Gefährdungsanzeige gestellt habe?
Du kannst dich erst einmal zurücklehnen. Jetzt ist der Dienstgeber an der Reihe. Er muss deine Gefährdungsanzeige überprüfen und Dir mitteilen, wie er zukünftig bei einem erneuten Vorfall vorgehen will oder auch nicht vorgehen will.
Muss ich mit beruflichen Nachteilen rechnen, wenn ich eine Gefährdungsanzeige stelle?
Die Antwort ist ganz klar"Nein" Kein Dienstgeber kann Dich dafür verantwortlich machen, dass Du deine Recht als Arbeitenhemr ausgeübt hast und dem Dienstgeber über Fehler informiert hast. Dein Dienstgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Führsorgpflicht.