Was versteht man unter einem Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss gehört zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Der Ausschuss organisiert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz Beteiligten, insbesondere die mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und von Betriebsärztinnen / Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit untereinander.
Über jwswSitzung wird ein Protokoll gefertigt.
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses;
- Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
- Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
- Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
- Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
- Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Mitglieder des Ausschusses:
- Einrichtungsleitung
- Sicherheitsbeauftragte /Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Ehrenamtlicher Sicherheitsbeauftragter
- Mitglieder der Mitarbeitervertretung
- Schwerbehindertenverttretung
Termine 2024:
19. September 10:00 Uhr, Haupthaus, Elbestraße.