Caritas: 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie

Die Bundeskommission hat am 8. Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten in Höhe von 3.000 Euro beschlossen.

Die Auszahlung soll in zwei Raten zum Juni 2023 und Juni 2024 erfolgen. Über Dienst-vereinbarungen vor Ort können aber auch andere Auszahlungsmodalitäten (Raten und Zeitpunkte) vereinbart werden.

Die Höhe der Prämie von insgesamt 3.000 Euro bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Prämie entsprechend des Stundenumfangs, beträgt aber mindestens 500 Euro. Auszubildende erhalten zum Juni 2023 und Juni 2024 jeweils 500 Euro.

Hinweis von der MAV:

Die Auszahlung wird erst nach Übernahme  durch die Regionalkommissionen  Nord erfolgen. Diese Einigung ist noch nicht erfolgt.

Aufwertungsrunde Sozial- und Erziehungsdienst komplett!

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) hat am 8. Dezember in Fulda das zweite Paket in der Aufwertungsrunde SuE beschlossen

Die Aufwertungsrunde im Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas bringt strukturelle Verbesserungen für die rund 250.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas, etwa durch Zulagenzahlung, Regenerationstage, neue Eingruppierungen von Mitarbeitern oder schnellere Stufenaufstiege.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Mit dem zweiten Paket an Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zieht die Caritas mit dem Öffentlichen Dienst gleich. Das ist gerecht und wichtig für unsere Beschäftigten und ein großer Beitrag für die Tariflandschaft in Deutschland.“

Dieser Beschluss ergänzt den ersten Beschluss vom 20. Oktober 2022. Die Caritas hat damit die Einigung im Öffentlichen Dienst auch für die Beschäftigten der zur Caritas gehörenden Einrichtungen übernommen.

Noch kein Beschluss zur Tarifrunde im Sozial- und
Erziehungsdienst

Die Mitarbeiter- und die Dienstgeberseite der Regionalkommission Nord haben am 15.11.2022 auf ihrer Kommissionssitzung gemeinsam entschieden, die Verhandlungen zur Anlage 33 im Januar 2023 mit dem Ziel einer Beschlussfassung fortzuführen.
Beide Seiten waren sich einig, dass weiterer Beratungsbedarf zu verschiedenen Detailfragen besteht. Zum Beispiel möchte man sich noch intensiver zu Umsetzungsmodalitäten
austauschen, um gemeinsam Klarheit zu schaffen und zu einer gesichertenBeschlussfassung kommen zu können.
Die Verhandlungen wurden daher auf ausdrücklichen Wunsch beider Seiten unterbrochen und werden unmittelbar im Jahr 2023 fortgesetzt, so dass die Caritas-Mitarbeitenden bereits am 11. Januar 2023 mit einer Entscheidung und der Umsetzung des Beschlusses rechnen können.

suenov202201   suenov202202

Hier geht es zum Download

Hier die aktuelle  Ausabe von der Mitarbeiterseite in det Bundeskommission  in der Arbeitsrechtlichen Kommission  im Deutschen Caritasverband  e. V.

akmas Info BK Oktober 2022 mit SuEl 1

akmas Info BK Oktober 2022 mit SuEl2

.akmas Info BK Oktober 2022 mit SuE3

Hier gibt es die Ausgabe zum Downloaden als PDF Datei.

 

Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission im Deutschen Caritasverband e.V. hat für den Sozial -und Erziehungsdienst  eine Aufwertungsrund erzielt und deren Ziele in ein "ak.mas TARIF INFO" für den Otkotber 2022 zusammengestellt.

Weitere Hinweise dazu:

Die RKNord tagt am 15.11.2022 und kann da einen Beschluss fassen. Die 2 Regenerationstage  für 2022 können bis zum 30.September 2023 genommen werden.

Die Einmalzahlungen, wenn sie denn beschlossen werden, müssen bis 31.März 23 ausgezahlt werden.

akmas Tarif Info SuE Oktober 2022gifIm Downloadbereich kann das TARIF INFO downgeloadet werden.

 

Am Donnerstag, den 20. Oktober 2022, hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Fulda Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.

  • Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) in Höhe von 130 bzw. 180 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten je nach Entgeltgruppe eine Einmalzahlung von 910 bzw. 1.240 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Praxisanleiter eine monatliche Zulage in Höhe von 70 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten eine Einmalzahlung von 490 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2023 steigt die Wohnzulage auf 50 bzw. 100 Euro, und die Werkstattzulage auf 65 Euro pro Monat. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten je nach Tätigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 135 bis 270 Euro.
  • Zur Entlastung erhalten alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Ab dem Jahr 2024 besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

Mit diesem Beschluss zur Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst werden Teile der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst auch für die Caritas übernommen. In einem späteren, zweiten Beschluss sollen die weiteren Inhalte der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst übernommen werden.

Quelle:www.akmas.de