Aus unserem Bistum Hildesheim
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Geschichte des 1. Mai
Der 1. Mai ist seit 1886 als Tag der Arbeit ein Feiertag. Doch wie kam es dazu, dass seitdem an diesem Tag die meisten Menschen freihaben? Alles nahm seinen Anfang in den Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert. Die Bedingungen, unter denen Fabrikarbeiter damals tätig waren, sind nicht mehr vergleichbar mit den heutigen Umständen. Zum Beispiel war zehn Stunden pro Tag arbeiten das Minimum. Die Themen Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz steckten quasi noch in den Kinderschuhen: Fabrikarbeit war sehr anstrengend und gesundheitsgefährdend bis gefährlich. Da die Löhne gering waren, musste meistens auch der Nachwuchs mitarbeiten. Finanzielle Extrazahlungen gab es nicht. Und all das sollte sich aus Sicht der Arbeiter ändern: Sie wollten für Verbesserungen kämpfen und dafür, Rechte zu bekommen.
Der große Aufstand, der zu Veränderungen führte
Am 1. Mai 1886 gingen in den USA zum ersten Mal über 340.000 Arbeiter auf die Straße, um gegen die Missstände in den Fabriken zu protestieren. Sie weigerten sich, ihrer Arbeit nachzugehen, indem sie sie niederlegten: Sie streikten. Ihre Forderungen? Bessere Arbeitsbedingungen, weniger Arbeitsstunden pro Tag und mehr Arbeitslohn.
Der größte Streik fand am 1. Mai 1886 in Chicago statt, wo sich mehr als 90.000 Menschen zusammenfanden: Nach zwei Tagen Streik gerieten Protestler und Polizei vor allem auf dem Platz Haymarket aneinander. Bei diesen Auseinandersetzungen, die schließlich als sogenannter Haymarket Riot in die Geschichtsbücher Einzug hielten, gab es mehrere Tote zu verzeichnen. Außerdem konnten die Streikenden anfangs keine Verbesserungen ihrer Arbeitssituation durchsetzen, was erneute Protestaktionen zur Folge hatte - diesmal auch in Europa.
Globale Aktionen der Arbeiter
Länder, in denen ebenfalls gegen die damals vorherrschenden Arbeitsbedingungen protestiert wurde, sind zum Beispiel Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Im Jahr 1889 wurde in der französischen Hauptstadt Paris ein internationaler Arbeiterkongress abgehalten: Beschlossen wurde, dass die Arbeiter am 1. Mai 1890 weltweit streiken sollten. Wieso dieses Datum genommen wurde? Damit wollten die Kongressteilnehmer an den Protest vom 1. Mai 1886 in den USA erinnern, und zwar unter dem Motto "Kampftag der Arbeiterschaft".
Davon abgesehen wurde der 1. Mai als "moving day" bezeichnet (vom englischen Verb "to move" für "sich bewegen" oder "umziehen"). Denn an diesem Datum wurden zum einen oftmals Arbeitsverträge abgeschlossen und zum anderen wechselte viele Leute da häufig den Job.
Situation in Deutschland
1890 war das Jahr, in dem deutsche Arbeiter zum ersten Mal auf die Straßen gingen, um sich für eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse starkzumachen. Bedroht wurden sie damit, dass sie ihre Arbeit verlieren würden und dass ihr Name auf einer Liste festgehalten würde: Wer darauf auftauchte, sollte in keiner Firma mehr eine Anstellung finden, und so kam es tatsächlich für etliche Streikende.
Erste Erfolge für Arbeiter
Nach und nach zahlte sich der Einsatz der Protestierenden auf der ganzen Welt aus. In Deutschland beispielsweise kam es nach dem Ersten Weltkrieg zu einer Reduzierung der Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag. Des Weiteren wurde 1919 beschlossen, dass der 1. Mai offiziell ein Feiertag werden sollte. Daran hatte die Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) einen nicht unerheblichen Anteil, weil sie damals an der Regierung beteiligt war und weil sie als eine Partei galt, die sich sehr für die Interessen der Arbeiter engagierte. Festgelegt wurde zudem, dass man am 1. Mai der Opfer der vorangegangenen Arbeiterproteste gedenken solle.
1. Mai als Feiertag nicht von allen gewollt
Es gab zwei Lager, die mit diesem Beschluss nicht zufrieden waren: Etliche zum Bürgertum zählenden Menschen sprachen sich dagegen aus, dass der 1. Mai ein Feiertag wird; die andere Gruppe war sich uneins, auf welche Art und Weise dieser Tag begangen werden sollte. So kam es es, dass der neue Feiertag schon ein Jahr später in mehreren Regionen Deutschlands wieder abgeschafft wurde - bis1933. Denn in dem Jahr wurde der Maifeiertag erneut eingeführt: Die Nationalsozialisten unter der Führung von Adolf Hitler bezeichneten ihn als "Tag der nationalen Arbeit". Das bedeutete allerdings nicht, dass Hitler sich für die Rechte der Arbeiter starkmachte. Er verbot nämlich sofort am 2. Mai 1933 jede Arbeiterorganisation und jede Gewerkschaft, die für die Rechte der Arbeiter kämpfte. Zum 1. Mai 1934 wurde der Tag umbenannt in "Nationaler Feiertag des Deutschen Volkes", sodass nichts mehr auf das Thema Arbeit oder Arbeiter verwies: Der 1. Mai wurde zu einem Tag, an dem die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) öffentliche Paraden abhielt.
Der 1. Mai ab 1946
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Alliierte Kontrollrat den 1. Mai 1946 als Feiertag bestätigt. Jedoch gab es Einschränkungen, was die Durchführung der Maikundgebungen betraf.
Mittlerweile ist der 1. Mai in der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Feiertagsgesetze der Länder als ein gesetzlicher Feiertag geregelt. Darum kann die amtliche Bezeichnung in jedem deutschen Bundesland anders lauten. Zum Beispiel heißt es in Artikel 55 der Verfassung des Landes Bremen: "Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag als Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit und Freiheit, zu Frieden und Völkerverständigung." Gewerkschaften rufen für dieses Datum zu Kundgebungen auf, auf denen an die Rechte der Arbeiter erinnert beziehungsweise sich dafür engagiert werden soll und auf denen Änderungen angemahnt werden sollen.
In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und weiteren sozialistischen Ländern war der 1. Mai der "Internationale Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus", an dem, beispielsweise mit Maimärschen, an die Traditionen der internationalen Arbeiterbewegung erinnert wurde. Sozialistisches Symbol des 1. Mai ist die rote Mainelke.
Seit den 1980ern kam es - abgesehen von den organisierten Demonstrationen mit gewerkschaftlichem und/oder politischem Hintergrund - auch regelmäßig zu Ausschreitungen, und zwar insbesondere vor und während der Demonstrationen zum 1. Mai im Berliner Stadtteil Kreuzberg.
Weltweiter 1. Mai
Außerhalb Deutschlands hat der Maifeiertag ebenfalls eine (historisch gewachsene) Bedeutung, sodass an diesem Tag international der Opfer der Ausschreitung des Haymarket Riot gedacht und für eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen (in dem jeweiligen Land) gekämpft wird.
Der 1. Mai ist darüber hinaus ein Anlass, um auf Missstände in bestimmten Branchen beziehungsweise Wirtschaftssektoren aufmerksam zu machen - auch verbunden mit der Hoffnung, dass die Medien verstärkt darüber berichten.
Seit dem Jahr 2001 gibt es am 1. Mai neben den traditionellen Feierlichkeiten und Demonstrationen zudem den internationalen EuroMayDay: Er wurde ausgerufen, um auf jedwede Form von Prekarisierung, also einer Bedrohung und Verschlechterung der Lebensverhältnisse von Erwerbstätigen, hinzuweisen. Die Organisatoren des EuroMayDay vermissen nämlich genau dies bei den traditionellen Kundgebungen und Veranstaltungen der Arbeiterbewegung samt Gewerkschaften und Linken.
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Arbeiten Sie in der ambulanten oder stationären Jugendhilfe? Dann möchten wir von Ihnen erfahren, wie Sie Ihre Arbeitsbedingungen und Ihre Gesundheit wahrnehmen. Machen Sie mit bei unserer Online-Befragung!
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Die Mitarbeitervertretung unterstützt diese Umfrage und bitte die pädagogischen Mitarbeitenden sich an dieser Umfrage zu beteiligen.
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Was ist ein Wirtschaftsausschuss und was macht ein Wirtschaftssausschuss?
Die Mitarbeitervertretungen aus den Einrichtungen welche in der Stifrung der Kinder -und Jugendhilfe für das Bistum Hildesheim zusammengefasst wurden, haben eine Gesamt-Mitarbeitervertretung gebildet und damit die Grundlage für die Bildung eines sogenannten Wirtschaftssausschuss aauf dem Wege gebracht. Die Aufgaben für einen Wirtschaftsausschuss ist in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAV) unter den § 27b enthalten.
§ 27b Wirtschaftsausschuss:
(1) Sofern in Einrichtungen, deren Betrieb überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nichtkirchlicher Dritter finanziert wird, eine Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung gebildet wurde und diese mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentiert, kann ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. 2Gehören den Einrichtungen, für die die Gesamtmitarbeitervertretung oder die erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung zuständig ist, auch nicht überwiegend drittmittelfinanzierte Einrichtungen an, so ist der Wirtschaftsausschuss für diese Einrichtungen nicht zuständig. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Dienstgeber zu beraten und die Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung nach jeder Sitzung zu unterrichten. 4§ 27 a) Abs. 2 MAVO findet entsprechende Anwendung.
(2) Wenn eine Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung nicht vorhanden ist, kann die Mitarbeitervertretung in einer Einrichtung, deren Betrieb überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nichtkirchlicher Dritter finanziert wird und die regelmäßig mindestens 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, einen Wirtschaftsausschuss bilden.
(3) Der Dienstgeber hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Einrichtung(en) unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Der Dienstgeber stellt darüber hinaus diesich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung dar.
(4) 1Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben von der Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung entsandten Mitgliedern, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 genannten Personen den Einrichtungen angehören müssen. Der Wirtschaftsausschuss wählt mit einfacher Mehrheit aus dem Kreis seiner Mitglieder eine/einen Vorsitzende/n. 3Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen. Mindestens ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses gehört der Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung an. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses können jederzeit abberufen werden. Darüber hinaus erlischt die Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss nach Maßgabe des § 13 c). Sofern der Wirtschaftsausschuss nach Abs. 2 gebildet wird, finden die Sätze 1 bis 6 entsprechend Anwendung.
(5) Für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses gelten folgende Regelungen:
a) Der Wirtschaftsausschuss soll vierteljährlich einmal zusammentreten.
b) An den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat der Dienstgeber oder sein
Vertreter teilzunehmen. Er kann sachkundige Dienstnehmer der Einrichtung einschließlich der in § 3 Abs. 2 Ziffern 2-5 genannten Personen hinzuziehen. Für die Hinzuziehung und die Verschwiegenheitspflicht von Sachverständigen gilt § 20 entsprechend.
c) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 27 a)
Abs. 3 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
d) Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung der Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung,im Fall der Bildung nach Abs. 2 unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung,
z u erläutern.
(6) Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten im Sinne des Abs. 3 entgegen dem Verlangen des Wirtschaftsausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt und kommt hierüber zwischen Dienstgeber und Wirtschaftsausschuss eine Einigung nicht zu Stande, so entscheidet auf Antrag des den Wirtschaftsausschuss bildenden Organs die Einigungsstelle.
Die Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss sind:
Einrichtung: |
Mitglieder: |
Kinder. -und Jugendhilfe St. Joseph (Hannover) |
Marcus Plichta |
Kinder. -und Jugendhilfe St. Ansgar (Hildesheim) |
Doreen Seib |
Jugendhilfe Am Rohms (Göttingen) |
Volker Deppe |
Kinder. -und Jugendhilfe St. Theresienhaus (Bremen) |
N.B. |
Kinder. -und Jugendhilfe St. Bonifatius (Lüneburg) |
Jill Schröder |
Kinder. -und Jugendhilfe Henneckenrode |
Nicht besetzt |
Kinder.- und Jugendhilfe St. Nikolaus (Braunschweig) |
Michael Gardau |
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