Aus unserem Bistum Hildesheim
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Was ist ein Wirtschaftsausschuss und was macht ein Wirtschaftssausschuss?
Die Mitarbeitervertretungen aus den Einrichtungen welche in der Stifrung der Kinder -und Jugendhilfe f+r das Bistum Hildesheim zusammengefasst wurden, haben eine Gesamt-Mitarbeitervertretung gebildet und damit die Grundlage für die Bildung eines sogenannten Wirtschaftssausschuss aauf dem Wege gebracht. Die Aufgaben für einen Wirtschaftsausschuss ist in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAV) unter den § 27b enthalten.
§ 27b Wirtschaftsausschuss:
(1) Sofern in Einrichtungen, deren Betrieb überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nichtkirchlicher Dritter finanziert wird, eine Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung gebildet wurde und diese mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentiert, kann ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. 2Gehören den Einrichtungen, für die die Gesamtmitarbeitervertretung oder die erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung zuständig ist, auch nicht überwiegend drittmittelfinanzierte Einrichtungen an, so ist der Wirtschaftsausschuss für diese Einrichtungen nicht zuständig. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Dienstgeber zu beraten und die Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung nach jeder Sitzung zu unterrichten. 4§ 27 a) Abs. 2 MAVO findet entsprechende Anwendung.
(2) Wenn eine Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung nicht vorhanden ist, kann die Mitarbeitervertretung in einer Einrichtung, deren Betrieb überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern oder Zahlungen sonstiger nichtkirchlicher Dritter finanziert wird und die regelmäßig mindestens 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, einen Wirtschaftsausschuss bilden.
(3) Der Dienstgeber hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Einrichtung(en) unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Der Dienstgeber stellt darüber hinaus diesich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung dar.
(4) 1Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben von der Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung entsandten Mitgliedern, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 genannten Personen den Einrichtungen angehören müssen. Der Wirtschaftsausschuss wählt mit einfacher Mehrheit aus dem Kreis seiner Mitglieder eine/einen Vorsitzende/n. 3Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen. Mindestens ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses gehört der Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung an. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses können jederzeit abberufen werden. Darüber hinaus erlischt die Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss nach Maßgabe des § 13 c). Sofern der Wirtschaftsausschuss nach Abs. 2 gebildet wird, finden die Sätze 1 bis 6 entsprechend Anwendung.
(5) Für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses gelten folgende Regelungen:
a) Der Wirtschaftsausschuss soll vierteljährlich einmal zusammentreten.
b) An den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat der Dienstgeber oder sein
Vertreter teilzunehmen. Er kann sachkundige Dienstnehmer der Einrichtung einschließlich der in § 3 Abs. 2 Ziffern 2-5 genannten Personen hinzuziehen. Für die Hinzuziehung und die Verschwiegenheitspflicht von Sachverständigen gilt § 20 entsprechend.
c) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 27 a)
Abs. 3 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
d) Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung der Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung,im Fall der Bildung nach Abs. 2 unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung,
z u erläutern.
(6) Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten im Sinne des Abs. 3 entgegen dem Verlangen des Wirtschaftsausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt und kommt hierüber zwischen Dienstgeber und Wirtschaftsausschuss eine Einigung nicht zu Stande, so entscheidet auf Antrag des den Wirtschaftsausschuss bildenden Organs die Einigungsstelle.
Die Mitglieder für den Wirtschaftsausschuss sind.
St. Nikolaus:
Michael Gardau
- Geschrieben von Super User
Brückentage 2023 – bis zu 62 freie Tage möglich
Folgende Kalenderübersicht fasst alle Brückentage 2023 auf einen Blick zusammen. Ihr könnt die Grafik herunterladen, damit ihr sie auf eurem mobilen Gerät immer bei euch habt. Neben allen Feier- und Brückentagen 2023, bekommt ihr hier die besten Reisetipps für euren Urlaub an den Brückentagen. Wir wünschen euch unvergessliche Reisen!
Wann und wie viele Brückentage gibt es 2023?
Das Jahr 2023 beschert den meisten Deutschen insgesamt 59 Brückentage. Welche das genau sind, könnt ihr im Folgenden entnehmen. Bei vielen Terminen bieten sich sowohl vor als auch nach dem jeweiligen Feiertag einer oder mehrere Brückentage an. Wie ihr eure Urlaubstage am besten einplant, zeigen wir euch hier.
- 16 Tage frei im April ➝ 8 Urlaubstage über Ostern (01.04.-16.04.23)
- 18 Tage frei im Mai/Juni ➝ 10 Urlaubstage über Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag (18.05-04.06.23)
- 6 Tage frei im Oktober ➝ 3 Urlaubstage über Tag der deutschen Einheit (03.10-08.10.23)
- 9 Tage frei im Oktober/ November ➝ 4 Urlaubstage über Reformationstag (28.10.-05.11.23)
- 10 Tage frei im Dezember ➝ 3 Urlaubstage über Weihnachten und Silvester (23.12.23.-01.01.24)
Mit 28 Urlaubstagen 59 freie Tage genießen
Wir wünschen euch schöne "zusätzliche" Urlaubstage für das Jahr 2023.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
- Geschrieben von Super User
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein erfolgreiches,
gesundes Neues Jahr 2023
- Geschrieben von Super User
Wir haben für das neue Jahr 2023 zwei Kalendervorlagen erstellt. Eine Vorlage wird als WORD Datei und eine Vorlage als PDF Datei zur Verfügung gestellt. Beide Vorlagen können auf DIN - A4 ausdedruckt werden.
Hier geht es zu den Kalendervorlagen 2023
Deine Mitarbeitervertretung
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