Aus unserem Bistum Hildesheim
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Im Kirchlichen Anzeiger vom 19. Dezember 2022ist die neue Grundordnung veröffentlicht worden und kann damit zum 01 Januar 2022 in Kraft treten.
Wer sich über die neue Grundordnung informieren möchte, bitte den Link anklicken.
Neue Grundordnung für das Bistum Hildesheim zum 01.01.2023 tritt in Kraft.
Eure MAV
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Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes für das Bistum Hildesheim zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Damit ist verbunden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung keinen rechtlichen Bewertungen unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre.
Generalvikar Martin Wilk sagt: „Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Dass Menschen im Dienst unserer Kirche aus Sorge um ihren Arbeitsplatz zu einem Versteckspiel aufgrund ihrer privaten Lebensgestaltung gezwungen werden, ist unhaltbar.“ Er sei froh und dankbar, dass mit der Neufassung der Grundordnung diese Haltung auch normativ verankert sei. „Ich bin überzeugt, dass die neue Grundordnung unsere Dienstgemeinschaft in ihrer Vielfalt und Pluralität stärkt und dazu beiträgt, dass wir das Evangelium authentisch bezeugen“, so Wilk.
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte am 22. November 2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löste die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die einer Evaluation unterzogen worden war. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
Hinweis:
Die aktuelle Fassung werden wir auf die Homepage unter de Reiter: Grundordnung zur Verfügung stellen, wenn diese veröffentlicht wurde.
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Caritas: 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Die Bundeskommission hat am 8. Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten in Höhe von 3.000 Euro beschlossen.
Die Auszahlung soll in zwei Raten zum Juni 2023 und Juni 2024 erfolgen. Über Dienst-vereinbarungen vor Ort können aber auch andere Auszahlungsmodalitäten (Raten und Zeitpunkte) vereinbart werden.
Die Höhe der Prämie von insgesamt 3.000 Euro bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Prämie entsprechend des Stundenumfangs, beträgt aber mindestens 500 Euro. Auszubildende erhalten zum Juni 2023 und Juni 2024 jeweils 500 Euro.
Hinweis von der MAV:
Die Auszahlung wird erst nach Übernahme durch die Regionalkommissionen Nord erfolgen. Diese Einigung ist noch nicht erfolgt.
Aufwertungsrunde Sozial- und Erziehungsdienst komplett!
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) hat am 8. Dezember in Fulda das zweite Paket in der Aufwertungsrunde SuE beschlossen
Die Aufwertungsrunde im Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas bringt strukturelle Verbesserungen für die rund 250.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas, etwa durch Zulagenzahlung, Regenerationstage, neue Eingruppierungen von Mitarbeitern oder schnellere Stufenaufstiege.
Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Mit dem zweiten Paket an Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zieht die Caritas mit dem Öffentlichen Dienst gleich. Das ist gerecht und wichtig für unsere Beschäftigten und ein großer Beitrag für die Tariflandschaft in Deutschland.“
Dieser Beschluss ergänzt den ersten Beschluss vom 20. Oktober 2022. Die Caritas hat damit die Einigung im Öffentlichen Dienst auch für die Beschäftigten der zur Caritas gehörenden Einrichtungen übernommen.
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Ab sofort können Mitarbeitende über der Homepage der MAV Kalender 2024 der BGW kostenfrei in einer geringen Menge beziehen. Die Bestellung erfolgt solange Kalender bei der MAV vorrätig sind und nach Eingng der Bestellung. Wir werden die Bestellung nach Datum des Eigangs bearbeiten und in die entsprechenden Postfächer zur Abholung hinterlegen
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Noch kein Beschluss zur Tarifrunde im Sozial- und
Erziehungsdienst
Die Mitarbeiter- und die Dienstgeberseite der Regionalkommission Nord haben am 15.11.2022 auf ihrer Kommissionssitzung gemeinsam entschieden, die Verhandlungen zur Anlage 33 im Januar 2023 mit dem Ziel einer Beschlussfassung fortzuführen.Beide Seiten waren sich einig, dass weiterer Beratungsbedarf zu verschiedenen Detailfragen besteht. Zum Beispiel möchte man sich noch intensiver zu Umsetzungsmodalitäten
austauschen, um gemeinsam Klarheit zu schaffen und zu einer gesichertenBeschlussfassung kommen zu können. Die Verhandlungen wurden daher auf ausdrücklichen Wunsch beider Seiten unterbrochen und werden unmittelbar im Jahr 2023 fortgesetzt, so dass die Caritas-Mitarbeitenden bereits am 11. Januar 2023 mit einer Entscheidung und der Umsetzung des Beschlusses rechnen können.
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