Aus unserem Bistum Hildesheim
- Geschrieben von Super User
In dieser Ausgabe geht es Rund um das Thema: Befristung von Arbeitsverträgen.
Das Sonder-INFO steht Hier zum Downloaden zur Verfügung.
- Geschrieben von Super User
Wir wünschen unseren
Mitarbeitenden einen schönen
1. MAI
als Familientag oder auch als Tag um gemeinsam sich für die Rechte von Arbeitnehmer stark zu machen.
Hier gibt es das Programm der Gewerkschaft zur Veranstaltung in Braunschweig als PDFzum Download.
Eure Mitarbeitervertretung
Hier geht es zur Startseite der MAV
- Geschrieben von Super User
Die aktuelle Ausabe, Mai 2024, befasst sich ausführlich auf 20 Seiten mit den Beschlüssen aus der Bundeskommission zum Tarifabschluss 2022..
Das Sonder INFO kannst du Hier downloaden.
- Geschrieben von Super User
Es gibt eine aktuelle Zusammenfassungen über den "Tarifabschluss 2023" und die Übernahme durch Beschlüsse aus der Bundeskommission und und den Regionalkommissionen. Diese stellen wir euch gerne als Download zur Verfügung. Damit sollten ein Großteil eurer Fragen zur Umsetzung beantwortet sein. Bei Rückfragen gerne an uns.
- Geschrieben von Super User
AVR – Tarifrecht der Caritas
Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR - regeln die Rechte und Pflichten der rund 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den bundesweit rund 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Die Caritas wird oft gefragt, warum sie ein eigenes Arbeits- und Tarifrecht hat. Warum das so ist und welche Auswirkungen das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, sind oft gestellte Fragen, die wir in unseren FAQs "Arbeiten bei der Caritas" beantworten.
Die AVR legen die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen. Bei den AVR handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie werden durch schriftliche Bezugnahme Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Alle Regelungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen. In diesem Gremium haben Mitarbeiter und Dienstgeber gleich viele Vertreterinnen und Vertreter. Beschlüsse zur Änderung der AVR brauchen eine Dreiviertelmehrheit.
Bei arbeitsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten können Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber kirchliche Schlichtungsstellen anrufen. Diese sollen eine gütliche Einigung herbeiführen. Darüber hinaus sind die staatlichen Gerichte zuständig.
AVR online und kostenlos
Caritas-Mitarbeiter(innen) haben einen kostenfreien Zugriff auf den Text der aktuellen elektronischen AVR im CariNet. Für das Extranet des Deutschen Caritasverbandes benötigen Sie einen passwortgeschützten Zugang.
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