Hier kannst  du dir das aktuelle ak.mas  INFO der Arbeitnehmerseite in der Bundeskommission zu den Ergebnissen in der Tarifrunde als PDF - Datei downloaden.

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Änderung für Mitarbeitende außerhalb der Anlagen 31 bis 33

Für Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d, 2e erhöhen sich die Zulagen für ständige Wechselschichtarbeit

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 200 bzw. 120 Euro (zuvor 102,26 bzw. 61,36 Euro)

sowie die Zulagen für ständige Schichtarbeit

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 100 bzw. 77,77 Euro (zuvor 46,02 bzw. 35,79 Euro)

Weitere dynamische Vergütungsbestandteile (z.B. Kinderzulage, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld – auch das Urlaubsgeld für Auszubildende) erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

Quelle: www.akmas.de

 

 Änderung in der AVR Anlage 33

Die Zulagen für Wechselschichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 200 Euro monatlich
    (zuvor 155 Euro)
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,18 Euro pro Stunde (zuvor 0,93 Euro)

…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Krankenhäusern und weiteren vergleichbaren Einrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,49 Euro pro Stunde

…für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit

  • bei ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 250 Euro monatlich
  • bei nicht ständiger Wechselschicht ab dem 1. Juli 2025 auf 1,47 Euro pro Stunde

Die Zulagen für Schichtarbeit erhöht sich*

  • bei ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 100 Euro monatlich
    (zuvor 40 Euro)
  • bei nicht ständiger Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025 auf 0,59 Euro pro Stunde (zuvor 0,24 Euro)

* Ab dem 1. Januar 2027 nehmen diese Zulagen an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Ferner erhöhen sich die Garantiebeträge bei Höhergruppierung

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent und
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.

QUELLE: www.akmas.de

 

 

Ergebnisse der allgemeinen Tarifrunde 2025 – Teil I

  Tarifrunde 2025  06. Juni 2025

Nach der allgemeinen Tarifrunde 2025 steigen Gehälter und Zulagen vor allem für Schicht- und Wechselarbeit. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Details des Tarifabschlusses.

Gehaltssteigerungen

Die Grundentgelte in den AVR Anlagen 3 (für Anl. 2, 2d, 2e), 31, 32 und 33 erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

Die weiteren dynamischen Vergütungsbestandteile erhöhen sich

  • zum 1. Juli 2025 um 3,11 Prozent
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent

Die Ausbildungsvergütung erhöht sich

  • zum 1. Juli 2025 75 Euro monatlich
  • ab dem 1. Februar 2026 um weitere 75 Euro monatlich

Die Bundeskommission hat diese mittleren Werte bis zum 31. März 2027 befristet.

Grundsätzlich gilt, dass auf Basis der von der Bundeskommission beschlossenen
mittleren Werte die Regionalkommissionen eigene Werte festsetzen müssen.

 

"Ohne soziale Sicherheit ist kein Staat zu machen" war das programmatische Motto des diesjährigen Parlamentarischen Abends der Caritas Mitarbeiterseite.

Zu der traditionellen Veranstaltung erschienen wieder zahlreiche Bundestagsabgeordnete und Gäste aus Gewerkschaften, Verbänden und der Caritas. In ihren Reden unterstrichen die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands Eva Welskop-Deffaa und Oliver Hölters die Bedeutung eines starken Sozialstaats.

Aus der Rede von Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

"Die Krisen der vergangenen Jahre haben tiefe Spuren in Gesellschaft und Politik hinterlassen. Das Sicherheitsbedürfnis – außenpolitisch, innenpolitisch und sozialpolitisch – ist dadurch noch größer geworden. Gleichzeitig ist dieses Sicherheitsbedürfnis politisch immer schwieriger zu erfüllen.

Der Kern der Sozialpolitik ist die Sozialversicherungspolitik. Die gesetzliche Rente, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Arbeitslosengeld I haben nichts mit Sozialleistungen zu tun. Es handelt sich um Versicherungsleistungen, auf die durch Beitragszahlungen Ansprüche erworben werden. Ich vermisse Sachlichkeit und Fairness in der Sozialstaatsdebatte. Im Sozialstaat ist es eben nicht so, dass die einen nur zahlen, während die anderen nur kassieren.

Soziale Sicherheit, das heißt beim Faktor Arbeit vor allem tarifgebundene Bezahlung und ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Das erfreuliche Bekenntnis zur Tarifbindung im Koalitionsvertrag darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Das angekündigte Tariftreuegesetz für Aufträge des Bundes muss zeitnah kommen. Genauso wichtig wie dieses Gesetzesprojekt ist aber eine langfristige, nachhaltige Strategie der Bundesregierung zur Erhöhung der Tarifbindung. Auch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist ein ganz wichtiges Instrument zur Erhöhung der Tarifbindung.

In Tarifbindung steckt große demokratiestärkende Kraft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Mitgliedschaft und Engagement in einer Gewerkschaft reale und gefühlte Machtlosigkeit überwinden, sind für populistische Parolen weniger anfällig. Sie stehen dort, wo sie gebraucht werden – in der Mitte der Gesellschaft.

Als Caritas-Mitarbeiterseite enttäuscht uns, dass die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen offenkundig kein politisches Ziel der neuen Bundesregierung ist. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das genauso unverständlich wie ungerecht.

Große Sorge bereitet uns die aufgeheizte Debatte um das Thema Arbeitszeit. Die Koalition plant, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Viele Teilzeitbeschäftigte, vor allem Frauen, stecken in unfreiwilliger Teilzeit fest, weil sie keine Vollzeitstelle angeboten bekommen oder weil es an verlässlicher Kinderbetreuung fehlt.

Der zweite begrenzende Faktor für immer mehr, immer längere, am besten pausenlose und möglichst deregulierte Arbeit ist die menschliche Gesundheit. Der Achtstundentag ist nicht willkürlich gesetzt. Er hat arbeitsmedizinische Grundlagen, die dem Gesundheitsschutz dienen. Häufige Überstunden und zu kurze Ruhezeiten machen krank. Genauso krank machen kann Flexibilisierung der Arbeitszeit, wenn keine verlässlich planbare Freizeit und Abschalten von der Arbeit mehr möglich sind.

Daher unser dringender Appell an die Bundesregierung: Flexible Arbeitszeitmodelle gehören in den ordnenden Rahmen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Fakt in der Arbeitswelt ist jedoch, dass die meisten Überstunden unbezahlt geleistet werden. Die meisten Beschäftigten haben also wenig bis gar nichts von solchen Steuervorteilen. Hinzu kommt, dass Teilzeitbeschäftigte noch weniger Chancen haben, in den Genuss von Überstundenzuschlägen zu kommen. Steuerfreie Zuschläge sollen erst gezahlt werden, wenn das Arbeitszeitvolumen einer Vollzeitstelle überschritten wird.

Die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Gesundheitspolitik der nächsten Jahre prägen wird. Vor diesem Hintergrund ist richtig, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, die Finanzsituation zu stabilisieren. Wichtig ist dabei das klare Bekenntnis zu den paritätisch finanzierten sozialen Sozialversicherungssystemen.
Ohne solidarische Verteilung der Krankheits- und Pflegekosten auf viele Schultern und alle Einkommensarten geht es nicht.

Quelle vom 22.05.2025