Aus unserem Bistum Hildesheim
- Geschrieben von Super User
Wir möchten Sie zu unterschiedlichen Themengebieten und Sachverhalte, welche unmittelbar oder auch mittelbar mit deinem Arbeitsumfeld zusammen hängen, Informationen in die Hand gegeben. Dieses sollen unter dem Begriff; "Service for you" gebündelt werden.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass auch Sie dazu etwas beitragen möchten,so wenden Sie sich bitte gerne an Ihre Mitarbeitervertretung.
Wir freuen uns mit Ihnen gemeinsam diesen Bereich ständig zu erweitern.
Dekine Mitarbeitervertretung
- Geschrieben von Super User
Was ist eine sogenannte Gefährdungsanzeige?
Mit einer Gefährdungsanzeige machen Beschäftigte den Dientgeber darauf aufmerksam, dass die von ihnen erwartete Arbeitsleistung in einer konkreten Arbeitssituation gefährdet ist und Schäden zu befürchten sind. Dazu zählen auch Schäden der eigenen Gesundheit. Gestellt werden kann eine Gefährdungsanzeige etwa auch bei Mängeln im Arbeitsschutz.
Warum sollen Sie eine Gefährdungsanzeige stellen?
Eine Gefährdungsanzeige können Sie selbst oder auch mehrere Kollegen zusammen stellen. Mit der Gefährdungsanzeige übertragen Sie die Verantwortung für eine Gefährdungsasituation für die Sie oder den Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen an den Dienstgeber. Sie können somit auch mögliche Schadenersatzansprüche umgehen.Der Dienstgeber ist verpflichtet den Mangel abzustellen. Es ist Wichtig auch zu schildern, was Sie selbst bereits unternommen haben, um die Situation zu verbessern. In der Anzeige ist zudem ein Hinweis nötig, dass Sie die Verantwortung für Fehler, die aufgrund der Überlastungssituation auftreten, ablehnst, sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung und Kündigung vorsorglich zurückweist.
Bei wem müssen Sie die Gefährdungsanzeige stellen?
Die Gefährdungsanzeige ist an den Dienstgeber zu stellen. Wir haben ein Musteranschreiben in Word -Datei zum Downloaden bereit gestellt. Diesen können Sie am Rechner ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte denken Sie daran auch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen zu machen und eine Kopie an deine Mitarbeitervertretung weiter zu leiten, damit wir ein "Auge" auf den Sachstand haben können. Zusaätzlich kann auch noch die Fachkradft für Arbeitssicherheit mit ins Boot geholt werden.
Was passiert nachdem Sie die Gefährdungsanzeige gestellt haben?
Sie können sich erst einmal zurücklehnen. Jetzt ist der Dienstgeber an der Reihe. Er muss Ihre Gefährdungsanzeige überprüfen und Ihnen mitteilen, wie er zukünftig bei einem erneuten Vorfall vorgehen will oder auch nicht vorgehen will.
Müssen Sie mit beruflichen Nachteilen rechnen, wenn Sie eine Gefährdungsanzeige stellen?
Die Antwort ist ganz klar"Nein" Kein Dienstgeber kann Sie dafür verantwortlich machen, dass Sie ihre Rechte als Dienstnehmer ausgeübt haben und dem Dienstgeber über Fehler informiert haben. Ihr Dienstgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Führsorgpflicht.
Hier kann das Formular downgeloadet werden, anschließend und am Rechner bearbeitet werden.
- Geschrieben von Super User
Im sogenannten "Dritten Weg" gestaltet die katholische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband Caritas die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden.
"Dritter Weg" bedeutet, dass die Arbeitsrechts- und Tarifregelungen weder durch einseitige Arbeitgeberbeschlüsse („Erster Weg“) noch durch mit Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge („Zweiter Weg“) geregelt werden.
In der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas gestalten von den Mitarbeitervertretungen (MAVen) gewählte Mandatsträger der Mitarbeiterseite, gemeinsam mit der Dienstgeberseite, die Arbeitsbedingungen und -entgelte für die Caritas-Beschäftigen. Diese Beschlüsse bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der Kommissions-Mitglieder.
Arbeitsrechtliche Kommission
Die AK besteht aus einer Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen. Diese sind paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite (ak.mas) und der Dienstgeberseite besetzt.
Die Arbeit beider Seiten der AK wird jeweils von dem Leitungsausschuss der Mitarbeiterseite und dem der Dienstgeberseite geleitet. Basis ist eine eigene Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen ist.
Grundlagen des "Dritten Weges" sind:
- gleichberechtigte Vertretung von Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite in den Kommissionen
- Konfliktlösung durch Vermittlungsverfahren
- das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit
Für die Funktionsfähigkeit des „Dritten Weges“ und seine politische Akzeptanz ist eine gleichberechtigte Vertretung von Dienstnehmern und Dienstgebern im Sinne einer Parität unabdingbar, sowohl zahlenmäßig als auch strukturell.
- Geschrieben von Super User
Der Ausschuss wurde durch uns gegründet.
In dem Ausschuss befinden sich die Einrichtungen:
Kinder-und Jugendhilfe
Behindertenhilfe
Kurheimen
Werkstätten
Die Einrichtungen sind über das gesamte Bistum verteilt. Jede Mitarbeitervertretung der Einrichtungen hat für sich gearbeitet und war in ihrem eigenen "Käfig" gefangen. Die Mitarbeitervertretung von St. Nikolaus hat den Ausschuss ins Lleben gerufen.Es entstand ein Netztwerk. Durch den Ausschuss haben sich die MAVen untereinander kennengelernt, es kam zu Informations -und Erfahrungsaustausch.
- Geschrieben von Super User
Wir stellen weitere Informationen zum Ausschuss vor.
Mitglieder im Ausschuss und Termien 2025
Anfragen zum Ausschuss richten Sie bitte an die Mitglieder des Ausschusses.
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