Aus unserem Bistum Hildesheim
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ZULAGEN UND FREIE TAGE FÜR SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENST DER CARITAS von Bundeskommission in der Ak beschlossen.Mehr dazu gibt es hier
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Es geht weiter... Tarif für den Sozial -und Erzeihungsdienster Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (Bundeskommission) haben nun die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite Verhandlungen über eine Übernahme des Abschlusses für die AVR Caritas aufgenommen.
Am 18. Mai 2022 hatten sich Arbeitgebervertreter und ver.di im kommunalen Öffentlichen Dienst auf Eckpunkte in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Sie sehen u.a. Entlastung durch zusätzliche freie Tage und eine Aufwertung durch Zahlung von Zulagen, verbesserte Eingruppierungen und verkürzte Stufenaufstiege vor.
Inzwischen sind hier auch die redaktionellen Verhandlungen über den Tariftext abgeschlossen.
Ein erster Verhandlungstermin fand am 20. September 2022 statt, weitere Termine sind für den 7. Oktober und in Vorbereitung auf die Sitzung der Bundeskommission für den 19. Oktober angesetzt.
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Die Tarifrunde für die 330.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist endgültig und erfolgreich „in trockenen Tüchern“. Nach drei Verhandlungsterminen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wurde jetzt auch die redaktionelle Umsetzung des Ergebnisses abgeschlossen. Danach können Beschäftigte in Kitas, in den Jugendämtern und Einrichtungen der Behindertenhilfe die im Mai vereinbarten zwei jährlichen Regenerationstage bereits in diesem Jahr erstmals beanspruchen.
Die Möglichkeit, zwei weitere Tage gegen die vereinbarte Zulage von monatlich 130 beziehungsweise 180 Euro einzutauschen, ist ab 2023 möglich. Gezahlt wird diese Zulage aber bereits rückwirkend ab 1. Juli 2022. Grundlage für den Kürzungsbetrag im Tausch gegen freie Tage ist das monatliche Entgelt. Wesentlich erweitert werden konnte in den Redaktionsverhandlungen auch der Kreis derjenigen, die die Zulage in Höhe von 130 Euro erhalten sowie der Kreis der Praxisanleiter*innen, die Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 70 Euro monatlich haben.
Von den Verhandlungen betroffen sind auch zahlreiche Beschäftigte bei anderen Trägern, die das Verhandlungsergebnis übernehmen.
„Vier zusätzliche freie Tage sind ein echter Einstieg zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Das motiviert die Beschäftigten, auch in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst mit Bund und Kommunen ein gutes Ergebnis zu erstreiten“, so Behle. Die Verhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen, darunter auch die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen, starten im Januar 2023.
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Sie ist wieder online! Es hat eine Weile gedauert die Homepage mit den Daten neu zu bestücken, nun ist die Homepage fast wie gewohnt und mit den fast selben Inhalten wieder da! Wer noch etwas vermisst, kann sich mit seinen Wünschen gerne und am besten über das Kontaktformular bei Michael melden.
Ihre Mitarbeitervertretung St. Nikolaus
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Ein Update von Version 3.10 auf Version 4 hat dazu geführt, dass die Homepage der MAV nicht mehr zu Verfügung stand. Die Homepage musste neu installiert werden und wird nun mit Daten gefüllt. Das dauert und wir bitten um Geduld und Verständnis.
Sie haben für die Homepage Vorschläge? Bitte gerne an Michael Gardau per Mail senden.
Ihre Mitarbeitervertretung St. Nikolaus
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