Heute ist für viele Mitarbeitende ein Feiertag. Aber warum eigentlich?

 

329px Lucas Cranach d.Ä. Werkst. Porträt des Martin Luther Lutherhaus Wittenberg

 

Quelle

 

Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Martin Luther, damals Mönch und Theologieprofessor, in Wittenberg 95 Thesen zu den Missständen der Kirche seiner Zeit. Diese Veröffentlichung gilt als Beginn der Reformation. Schon 1617 wurde des Beginns der Reformation, jedenfalls in den evangelischen Gegenden, gedacht, aber erst Kurfürst Georg II. von Sachsen legte ab 1667 – 150 Jahre nach der Thesenveröffentlichung – den 31. Oktober als Gedenktag fest. An diesem Reformationstag erinnern Protestanten in aller Welt an den Beginn der Reformation durch Martin Luther und die Entstehung der evangelischen Kirche vor 500 Jahren. 

Nach den Reformationsjubiläen 1717 und 1817 gewann das Reformationsfest weiter an Bedeutung. Allerdings wurde das Reformationsfest meist auf den ersten Sonntag nach dem 31. Oktober gelegt, so etwa in Preußen. In der Schweiz gilt bis heute der erste Sonntag im November als Reformationssonntag. Obwohl dort das reformierte Bekenntnis vorherrscht, wird dort also der Bezug zu Wittenberg und Luther hergestellt. Der Gedenktag wird auch als Gelegenheit zur evangelischen Selbstbesinnung verstanden.

2017 bundesweit arbeitsfreier Feiertag 

In diesem Jahr ist der Reformationstag bundesweit ein arbeitsfreier Feiertag. Mit Blick auf die welthistorische Bedeutung der Reformation, die sich weit über religiöse Fragen erstreckt, haben die Bundesländer dies so beschlossen. Normalerweise ist der Reformationstag nur in den östlichen Bundesländern (nicht in Berlin und nur in den evangelischen Teilen Thüringens) arbeitsfrei.

 

Quelle:

Wir wünschen allen Mitarbeitenden  und deren Familien einenn schönen Feiertag.

 

Zur Startseite der Mitarbeitervertretung hier anklicken

Heute ist für viele Mitarbeitende ein Feiertag. Aber warum eigentlich?

 

329px Lucas Cranach d.Ä. Werkst. Porträt des Martin Luther Lutherhaus Wittenberg

 

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Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Martin Luther, damals Mönch und Theologieprofessor, in Wittenberg 95 Thesen zu den Missständen der Kirche seiner Zeit. Diese Veröffentlichung gilt als Beginn der Reformation. Schon 1617 wurde des Beginns der Reformation, jedenfalls in den evangelischen Gegenden, gedacht, aber erst Kurfürst Georg II. von Sachsen legte ab 1667 – 150 Jahre nach der Thesenveröffentlichung – den 31. Oktober als Gedenktag fest. An diesem Reformationstag erinnern Protestanten in aller Welt an den Beginn der Reformation durch Martin Luther und die Entstehung der evangelischen Kirche vor 500 Jahren. 

Nach den Reformationsjubiläen 1717 und 1817 gewann das Reformationsfest weiter an Bedeutung. Allerdings wurde das Reformationsfest meist auf den ersten Sonntag nach dem 31. Oktober gelegt, so etwa in Preußen. In der Schweiz gilt bis heute der erste Sonntag im November als Reformationssonntag. Obwohl dort das reformierte Bekenntnis vorherrscht, wird dort also der Bezug zu Wittenberg und Luther hergestellt. Der Gedenktag wird auch als Gelegenheit zur evangelischen Selbstbesinnung verstanden.

2017 bundesweit arbeitsfreier Feiertag 

In diesem Jahr ist der Reformationstag bundesweit ein arbeitsfreier Feiertag. Mit Blick auf die welthistorische Bedeutung der Reformation, die sich weit über religiöse Fragen erstreckt, haben die Bundesländer dies so beschlossen. Normalerweise ist der Reformationstag nur in den östlichen Bundesländern (nicht in Berlin und nur in den evangelischen Teilen Thüringens) arbeitsfrei.

 

Quelle:

Wir wünschen allen Mitarbeitenden  und deren Familien einenn schönen Feiertag.

 

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Wir stellen  euch  aus der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen  Kommission im Deutschen Caritasverband, das ak.mas.Info, die aktuelle  Ausgabe Oktober  2024 zum Downloaden  zur Verfügung  

 Gerne hier zum Downloaden und weitergeben

 

akmas Info Okt 2024 Bericht BK 241014 134703 bilder 0

Wir laden zur offener Sprechstunde ein:

Am Dienstag, 1.Oktober  von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im MAV -  Büro

Krank am Umwandlungstag – was nun?
Mitarbeitende des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage 33), die eine SuE-Zulage erhalten, haben seit 2022 die Möglichkeit, diese in bis zu zwei zusätzliche freie Tage
umzuwandeln, sogenannte Umwandlungstage. Die SuE-Zulage wird dann um einen entsprechenden Betrag gekürzt. Wir wollen in dieser Sonder-Info klären, ob genehmigte Umwandlungstage verfallen
können, wenn Mitarbeitende an den geplanten Tagen erkranken.

Umwandlungstage Anlage 33

 

Hier das Ak - INFO zum Thema als Download